Mustervertrag Miete
Wer einen Mustervertrag für die Miete einer Wohnung bzw. eines Hauses abschließt, wird in manchen Fällen, sicher auch mal über eine Vorlage aus einem Block für Musterverträge stoßen. Diese werden aber nicht nur von „Mietervereinen“ sondern auch von „Vermietergemeinschaften“ kritisch gesehen.
Diese „Blockvordrucke“ sind nämlich leider nur selten wirklich auf dem neuesten Stand. In einem Mustervertrag für eine Wohnung müssen zuerst die Vertragsparteien mit ihren Personalien angegeben werden. Dazu muss man natürlich auch gleich angeben, wer der Vermieter und wer der Mieter ist.Im Nächsten Teil muss die Mietsache beschrieben werden. Dabei muss zuerst die Anschrift und ggf. die Etage angegeben werden.
Dazu kommt dann noch eine Beschreibung der einzelnen Räume, die zur gemieteten Wohnung gehören. Dabei ist die Anzahl der einzelnen Räume sowie die gesamte Fläche wichtig. Außerdem gehört dazu, dass beschrieben wird, welche „Gemeinschaftsräume“ oder Gärten der Mieter mitbenutzen darf und welche Schlüssel mit der Vermietung übergeben wurden.
Der nächste Punkt in einem ordentlichen Mustervertrag für die Miete ist die Mietzeit. Hier kann angegeben werden, für welche befristete Zeit, die Immobilie vermietet wird. Aber auch ein unbefristetes Mietverhältnis kann hier festgeschrieben werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass der Vermieter für eine gewisse Zeit auf „Kündigungen“ wg. Eigenbedarf verzichtet. Das werden aber sicher die wenigsten Vermieter tun, auch wenn sie an langfristigen und zuverlässigen Mietern interessiert sind.
Fester Bestandteil in diesem Abschnitt sind natürlich auch die Kündigungsvoraussetzungen, die sich jedoch nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften richten müssen. Bei der Höhe des Mietzinses muss nicht nur die Kaltmiete sehr genau beschrieben werden.
Auch die Heizkosten, Nebenkosten, Betriebskosten etc. müssen sehr detailliert angegeben werden. Erst abschließend kann man dann, den gesamten Mietzins angeben. Außerdem wird ggf. in diesem Abschnitt festgeschrieben, für wie lange eine „Preisbindung“ für Mieterhöhungen gilt.
Neben den üblichen Angaben, zu den Verteilungen der Heizkosten und der Betriebskosten, können aber auch noch andere Vereinbarungen zur allgemeinen Nutzung, wie Haustieren, Untervermietung oder weitere Mitbewohner und die Hausordnung direkt in den Mietvertrag einfließen.Als Grundsatz gilt aber auch hier, dass man die gesetzlichen Vorschriften einhalten muss und auf keinen Fall, die salvatorische Klausel vergessen sollte, weil dies sonst den gesamten Vertrag ungültig machen könnte, wenn eine einzige Formulierung nicht passt.
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