Renteninfo und Rentenbescheid prüfen – Infos und Tipps
Viele setzen sich erst dann ernsthaft mit der Altersrente auseinander, wenn das Ende des Berufslebens in greifbare Nähe rückt oder der Ehepartner stirbt. In jüngeren Jahren wird der lästige Papierkram gerne zur Seite geschoben, denn schließlich ist es bis zur Rente noch eine Weile hin.
Die Klärung des Rentenkontos kann also ruhig noch warten. Auch die alljährliche Renteninformation wird bestenfalls kurz überflogen und verschwindet danach im Ordner.
Dabei macht es durchaus Sinn, sich frühzeitig etwas Zeit für die spätere Altersrente zu nehmen. Doch wie kann der Versicherte die Renteninfo und den Rentenbescheid prüfen? Worauf gilt es zu achten?
Hier dazu die wichtigsten Infos und Tipps:
Inhalt
Der Rentenbescheid und die Renteninformation
Hat der Versicherte am Ende seines Berufslebens die gesetzliche Altersrente beantragt, schickt ihm sein Rentenversicherungsträger den sogenannten Rentenbescheid zu. In diesem Bescheid wird dem Versicherten mitgeteilt, wie hoch die monatliche Rentenzahlung ist und wie die Rentenhöhe zustande kommt.
Allerdings kann so ein Rentenbescheid durchaus fehlerhaft sein. Der wesentliche Grund hierfür ist, dass die Daten, auf denen die Berechnung der Rente basiert, elektronisch zusammengetragen werden. Arbeitgeber, die Krankenkasse, die Agentur für Arbeit oder Träger von Rehabilitationsmaßnahmen beispielsweise melden dem Rentenversicherungsträger relevante Daten.
Allerdings können sich bei der Datenübertragung Fehler einschleichen. So kann durch einen schlichten Tippfehler aus einem Jahreseinkommen von 31.000 Euro ein Jahreseinkommen von nur 13.000 Euro werden. Ein Zahlendreher kann dazu führen, dass als Ende eines Beschäftigungsverhältnisses nicht der 30., sondern der 03. des Monats gemeldet wird. Beides führt jedoch zu einer falschen Rentenhöhe.
Besonders groß ist die Fehlergefahr bei Versicherten mit einem bewegten Arbeitsleben. Hat der Versicherte öfter den Arbeitgeber gewechselt und neben seinem Hauptberuf vielleicht noch einen Nebenjob gehabt oder auf selbstständiger Basis gearbeitet, kommen bei ihm entsprechend viele Daten zusammen.
Klar, dass das Fehlerpotenzial umso höher ist, je mehr Daten übertragen werden. Aber auch längere oder häufige Krankheits- und Arbeitslosenzeiten können Fehler bei der Rentenberechnung begünstigen. Der Versicherte ist deshalb gut beraten, wenn er seinen Rentenbescheid genau unter die Lupe nimmt.
Doch nicht nur der Rentenbescheid sollte geprüft werden. Genauso sollte sich der Versicherungsnehmer die Renteninformation sorgfältig durchlesen und sich an seinen Rentenversicherungsträger wenden, wenn ihm ein Fehler aufgefallen ist.
Die Renteninfo prüfen
Jeder Versicherte erhält regelmäßig eine sogenannte Rentenversicherung von seinem Rentenversicherungsträger. Diese Renteninfo wird dem Versicherten ab dem 27. Lebensjahr einmal pro Jahr, ab dem 54. Lebensjahr alle drei Jahre zugeschickt. Voraussetzung ist aber, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre oder 60 Kalendermonate Beiträge in die Rentenkasse einbezahlt hat.
Nur dann erfüllt er nämlich die Grundvoraussetzungen für eine spätere gesetzliche Altersrente. Durch die Renteninformation wird dem Versicherten der aktuelle Stand seiner voraussichtlichen Rente mitgeteilt.
Konkret enthält die Renteninformation folgende Angaben:
- den Namen und die Versicherungsnummer des Versicherten
- die Zahl der Entgeltpunkte, die der Versicherte durch seine Beiträge bislang erworben hat
- die Höhe der Erwerbsminderungsrente, die der Versicherte zum jetzigen Zeitpunkt bei einer vollen Erwerbsminderung bekäme
- eine Hochrechnung der Altersrente in drei Varianten; die erste Variante berechnet die voraussichtliche Altersrente ohne Rentenanpassung. Dazu kommen zwei Hochrechnungen, die die voraussichtliche Altersrente einmal mit einem Anpassungssatz von einem Prozent und einmal mit einem Anpassungssatz von zwei Prozent berechnen.
- eine Auflistung der bisherigen Versicherungszeiten und der bisher eingegangenen Rentenbeiträge
Außerdem wird auf den Kaufkraftverlust und eine mögliche Steuerpflicht hingewiesen. Bei Renteninformationen der Knappschaft ist außerdem der Anteil der Entgeltpunkte ausgewiesen, der auf die knappschaftliche Rentenversicherung entfällt.
Der Versicherte sollte sich die Renteninfo genau durchlesen und neben den grundlegenden Daten vor allem darauf achten, ob die Versicherungszeiten und die Beiträge richtig erfasst sind. Entdeckt er irgendwo einen Fehler, sollte er sich zeitnah an seinen Rentenversicherungsträger wenden.
Denn wenn der Fehler frühzeitig korrigiert wird, muss der Versicherte nicht befürchten, beim Renteneintritt eine böse Überraschung zu erleben oder sein Rentnerdasein mit langwierigen Briefwechseln mit dem Rententräger zu beginnen.
Wichtig zu wissen ist aber, dass die Renteninfo nur als Service des Rentenversicherungsträgers gedacht ist. Rechtsverbindlich ist die Auskunft nicht.
Den Rentenbescheid prüfen
Im Unterschied zur Renteninfo, die ein recht kurzes und vergleichsweise übersichtliches Schreiben ist, besteht der Rentenbescheid aus vielen Seiten. Die Menge an Daten und die vielen rechtlichen Hinweise führen dazu, dass der Rentenbescheid kompliziert und unverständlich erscheint.
Ganz so schwierig ist es aber nicht. Und der Neu-Rentner sollte sich unbedingt die Zeit nehmen, den Rentenbescheid genau zu studieren. Denn letztlich kommt es nicht nur auf die Höhe der monatlichen Rentenzahlung an. Entscheidend ist vielmehr, ob die Rentenhöhe richtig berechnet wurde.
Neben dem ersten Blatt, auf dem die Rentenhöhe steht, sind beim Rentenbescheid deshalb vor allem die folgenden Seiten wichtig. Hier ist nämlich der Versicherungsverlauf aufgeführt. Der Rentner sollte die einzelnen Positionen durchgehen und kontrollieren, ob sowohl die zeitlichen Daten als auch die Höhe der Bruttolöhne richtig erfasst wurden.
Zum Abgleich der Angaben kann der Rentner beispielsweise seine früheren Lohnabrechnungen verwenden. Daneben sollte der Rentner prüfen, ob irgendwo Fehlzeiten vorhanden sind. Manchmal handelt es sich bei Lücken um Zeiten, in denen der Versicherte zwar keine Beiträge in die Rentenkasse einbezahlt hat, die aber trotzdem zur Versicherungszeit zählen.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Versicherte über den Bezug von Arbeitslosengeld I hinaus arbeitslos gemeldet war. Teilweise handelt es sich bei den Lücken aber auch um Zeiten, für die dem Rentenversicherungsverträger keine Daten vorliegen. Reicht der Rentner entsprechende Belege nach, kann sich seine Rentenhöhe noch einmal nach oben korrigieren.
Sind dem Rentner Fehler aufgefallen, kann er sich zunächst an eine Beratungsstelle seines Rentenversicherungsträgers wenden und versuchen, den Sachverhalt mit einem Rentenberater zu klären.
Die andere Möglichkeit ist, schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Am Ende des Bescheids findet sich eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. Darin ist angegeben, wie und innerhalb welcher Frist der Widerspruch erfolgen muss.
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